AGB Allgemeine Geschäftbedigungen

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Vorbemerkung:

Die Erfüllung eines Auftrages soll ebenso wie für uns auch für unsere Auftraggebenden ein Mehrgewinn sein und sei dies nur ein positiv unvergessliches Erlebnis ohne Ärger bei der Abwicklung. In den meisten Fällen wäre dies mit dem guten alten Handschlagsgeschäft machbar.

Dennoch möchten wir nachstehend einige Rahmenbedingungen unserer Geschäftsbeziehung etwas detaillierter formulieren.

Die kalkulierten Preise gelten für die dem Angebot zugrunde liegende Personenzahl.

Die Mindestabnahme- und berechnungsmenge ist, wenn nicht anders vereinbart, 20 Portionen.

​Personenzahl und zeitlicher Ablauf der Veranstaltung sind bis maximal sechs Tage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Jede anschließende Änderung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand und wird mit einem Projektleitungsstundensatz von 39,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.

​Wird für die Lieferung von Equipment zusätzliches Personal oder eine separate Anfahrt notwendig, wird dies gesondert in Rechnung gestellt.

​Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung ohne Abzug eines Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

Für jede Mahnung können Mahnkosten in Höhe von € 10,- erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Verzugszinsen berechnet.

​Bei gewerblichen Aufträgen über einem Wert von € 5.000,- brutto erbitten wir, 40% des gesamten Rechnungsbetrages spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin als Vorauszahlung zu leisten. Hierzu erhalten Sie vorab eine Akontorechnung.

Bei privaten Aufträgen über einem Wert von 2.500,- brutto wird mit Auftragsannahme eine Vorauszahlung von 60% des kalkulierten Auftragswertes fällig. Hierzu erhalten Sie vorab eine Akontorechnung.

​Die Vorauszahlungskonditionen können in Einzelfällen geändert werden.

​Der/die Unterzeichnende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die Befugnis der Bestellung.

Die korrekte Rechnungsanschrift und eventuell benötigte Auftragsnummern auf der Rechnung sind vorab mitzuteilen. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung ist kostenfrei nicht mehr möglich.

​Der Eigentumsübergang der gelieferten Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

Ein Anspruch auf Belieferung besteht dann nicht, wenn die Zahlungsunfähigkeit der die Rechnung empfangenden Person zu erwarten ist.

Ansprüche auf Schadensersatz durch den Bestellenden sind ausgeschlossen.

​Bei Stornierung oder Kündigung eines Vertrages durch den Bestellenden kann für bereits entstandene Kosten ein pauschaler Aufwandsersatz in Anspruch genommen werden.

Hier gelten folgende Fristen: Bei Rücktritt/Stornierung von Bestellungen innerhalb von 30 Tagen vor Liefertermin wird eine Pauschale von 30% des zu erwartenden Nettopreises berechnet, innerhalb von 10 Tagen 60% und innerhalb von 3 Tagen 100%, mindestens jedoch die vorab geleistete Zahlung.

​Bei Lieferung bitten wir eine Toleranz von einer halben Stunde zu berücksichtigen.

Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch.

​Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, hat der/die Auftraggebende das geliehene Geschirr und Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt an einem Ort zur Abholung bereitzustellen. Für die Rückgabe nicht bereit gestellten Equipments ist der/die Auftraggebende verantwortlich. Weitere Anfahrten oder nicht zurückgebrachtes Equipment muss in Rechnung gestellt werden.

​Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des/der Auftraggebenden und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Wird durch nicht bereit gestelltes Equipment eine zusätzliche Fahrt zur Abholung notwendig, so wird dies gesondert in Rechnung gestellt.

​Durch die Annahme der Lieferung erkennt der/die Auftraggebende die gelieferte Ware als einwandfrei an. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Bemerken bekannt werden angegeben werden.

​Bei der Lieferung von Getränken auf Kommissionsbasis wird nur der Verbrauch berechnet.

Angebrochene Kisten, Flaschen oder Fässer, sowie beschädigte Waren werden nicht zurückgenommen und sind vom Auftraggebenden zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren, die auf speziellen Wunsch zur Festabnahme bestellt werden.

​Für Veranstaltungsequipment, das von Dritten zur Verfügung gestellt wird, übernehmen wir keine Haftung und Verantwortung für Funktionalität und Rückgabe.

​Wird auf der Veranstaltung durch Die Hofköche GmbH Personal gestellt, so gelten, wenn nicht anders vereinbart, folgende Konditionen:

Unser Personal übernimmt nur Aufgaben, die dem Aufgabenfeld der angebotenen Tätigkeit entsprechen.

Die vorab vereinbarten Service- und Veranstaltungszeiten sind verbindlich. Eine Verlängerung der Servicezeit ist in Ausnahmefällen unter Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und mit dem Einverständnis der eingesetzten Personen möglich. Eine Verkürzung führt nicht automatisch zur Preisminderung. Die Mindestbuchdauer für Servicepersonal ist vier Stunden.


Nachbemerkung und der wichtigste Punkt:

Zu Ihrer Veranstaltung schicken wir Ihnen Menschen, die, ebenso wie Sie, gerne respektvoll und wertschätzend behandelt werden.

Beleidigungen, ob rassistischer, sexistischer, diskriminierender oder persönlicher Natur sowie sexuell übergriffiges Verhalten können nicht toleriert werden.

​Sollte es durch Gäste der Veranstaltung zu solchen Vorfällen kommen, wird sich unser Personal mit dem/der Verantwortlichen vor Ort in Verbindung setzen. Die Verantwortung zur Unterbindung und gegebenenfalls Ausschluss der übergriffigen Person liegt beim Veranstaltenden.

Bei Nicht-Eingreifen oder bei fortgesetzten Grenzüberschreitungen wird unser Personal den Service oder – in Locations, die die Anwesenheit unseres Personals bedingen – die Veranstaltung beenden, ohne dass dies zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt.

​Gerichtsstand für beide Teile ist Wiesbaden.

Wiesbaden, 14.02.2023