- Erläuterungen:
Die kalkulierten Preise gelten für die dem Angebot zugrunde liegende Personenzahl. Die Mindesberechnungsmenge ist 20 Portionen. Wird für die Lieferung von Equipment zusätzliches Personal oder eine separate Anfahrt notwendig, wird dies gesondert in Rechnung gestellt. Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung ohne Abzug eines Skontos innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Für jede Mahnung können Mahnkosten in Höhe von € 10,- erhoben werden. Bei Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Vezugszinsen berechnet. Bei gewerblichen Aufträgen über einem Wert von € 1.000,- netto erbitten wir, 40 % des gesamten Rechnungsbetrages spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin als Vorauzahlung zu leisten. Bei privaten Aufträgen wird mit Auftragsannahme eine Vorauszahlung von 20 % des kalkulierten Auftragswertes fällig. Hiezu erhalten Sie vorab eine Akontorechnung. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift die Befugnis der Bestellung. Die Rechnung geht in jedem Fall an den Besteller.
Personenzahl und zeitlicher Ablauf der Veranstaltung sind bis sechs Tage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Jede anschließende Änderung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand und wird mit einem Projektleitungsstundensatz von 39,00 € zuzügl. MwSt. berechnet. Der Eigentumsübergang der gelieferten Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Bei Stornierung oder Kündigung eines Vertrages durch den Besteller kann für bereits entstandene Kosten ein pauschaler Aufwandsersatz in Anspruch genommen werden. Hier gelten folgende Fristen: Bei Rücktritt/Stornierung von Bestellungen innerhalb von 30 Tagen vor Liefertermin wird eine Pauschale von 30% des Nettopreises berechnet, innerhalb von 10 Tagen 60% und innerhalb von 3 Tagen 100%, mindestens jedoch die vorab geleistete Zahlung. Kann die Ware an einen Dritten weitergegeben werden, so haftet der Besteller für etwaige Differenzen. Ein Anspruch auf Belieferung des Bestellers besteht dann nicht, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Bestellers zu erwarten ist. Ansprüche auf Schadensersatz durch den Besteller sind ausgeschlossen.
Bei Lieferung bitten wir eine Toleranz von einer halben Stunde zu berücksichtigen. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde das geliehene Geschirr 1 Tag nach Lieferung zur Abholung bereitzustellen. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Wird durch nicht bereit gestelltes Equipment eine zusätzliche Fahrt zur Abholung notwendig, so wird dies gesondert in Rechnung gestellt. Durch die Unterschrift auf dem Lieferschein erkennt der Besteller die gelieferte Ware als einwandfrei an. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach bekannt werden angegeben werden. Bei der Lieferung von Getränken auf Kommissionsbasis wird nur der Verbrauch berechnet. Angebrochene Kisten, Flaschen oder Fässer, sowie beschädigte Waren werden nicht zurückgenommen und sind vom Besteller zu bezahlen.Gerichtsstand für beide Teile ist Wiesbaden. Wiesbaden, 21.09.2017